Allgemeine
GeschäftsBedingungen für die Anmietung der FerienUNTERKÜNFTE
Ferienhaus Dahmeer und Zink und die Ferienwohnung Meerzeit
Zink
§1 Allgemeines
1.1 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen.
1.2 Der Vermieter verpflichtet sich, die gemietete Ferienunterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
1.3 Der Mieter darf die Ferienunterkunft nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne vorherige Einwilligung des Vermieters nicht mehr Personen zur Übernachtung in die Ferienwohnung aufnehmen, als bei der Buchung zahlenmäßig aufgeführt und vom Vermieter genehmigt wurden. Für die Ausstellung der Ostseecards hat der Mieter die Namen, Anschriften und Geburtsdaten der die Ferienunterkunft nutzenden Übernachtungsgäste dem Vermieter vor Mietbeginn zu übermitteln.
1.4 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
1.5 Eine Inventarliste wird bei Anreise übergeben bzw. liegt in der Ferienunterkunft für Sie bereit. Abweichungen von der Inventarliste sind bis 12.00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages per Telefon (0163-2409326 oder E-Mail ostsee@fh-dahme.de oder Fax: 04508-793552 zu melden.
1.6 Ein Haustier darf mitgebracht werden, sofern es bei der Buchung aufgeführt ist. Für das Tier ist eine geeignete Unterlage (Decke, Körbchen etc.) mitzubringen. Verunreinigungen in der Ferienunterkunft oder auf dem Grundstück sind zu vermeiden bzw. vom Mieter der Ferienunterkunft zu beseitigen. Sofern dies nicht geschehen ist, verpflichtet sich der Mieter den Beseitungsaufwand des Vermieters durch eine der Verschmutzung und ihrer Beseitigung angemessene Zusatzgebühr zu erstatten.
1.7 Das Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet. Sollte unser Reinigungsteam einen Verstoß feststellen, so verpflichtet sich der Mieter, den zusätzlichen Reinigungsaufwand des Vermieters durch eine angemessene Zusatzgebühr zu erstatten.
§2 Mietobjekt (Ferienunterkunft)
Der Mieter erhält während der Mietdauer:
2.1 Ferienhaus Dahmeer:
2 Funksender zur Türöffnung (optional zum Zahlencode)
1 Briefkastenschlüssel
1 Gartentorschlüssel
1 Gartenhausschlüssel
1 Parkpfostenschlüssel
Bei Verlust eines Funksenders oder eines Schlüssels ist der Mieter zur Ersatzleistung verpflichtet.
2.2 Ferienhaus Zink: Der Mieter erhält während der Mietdauer:
2 Außentürschlüssel
2.3 Ferienwohnung Meerzeit Zink:
1 Außentür- und Wohnungsschlüssel
2.4 Ferienwohnung/Bungalow Meerglück Schröter:
2
Außentürschlüssel
2.5 In den Ferienunterkünften bereitstehende Spielgeräte und Fahrräder sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
2.6 Die auf Internetseiten und Prospekten abgebildeten Fotos der Ferienunterkünfte sind beispielhaft. Das aufgeführte Mobiliar und die Ausstattung sind beispielhaft und werden nicht vertraglich zugesichert. Die Ferienunterkünfte unterliegen einem stetigen Wandel von Mobiliar und Ausstattung.
§3 Mietdauer
3.1 Der Buchungszeitraum bestimmt die Mietdauer. Sie beginnt am Anreisetag ab 15.00 Uhr (Ausnahme Ferienwohnung Meerglück um 16.00 Uhr) und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
§4 Zahlungsweise
4.1 Innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss wird eine 30%-ige Anzahlung auf den Gesamtpreis fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
4.2 Die Gemeinde Dahme erhebt eine Kurabgabe (Kurtaxe). Diese ist nicht im Mietpreis des Ferienhauses enthalten, sie ist zusätzlich zu entrichten.
§5 Vertragsabschluss
5.1 Mit der Buchung über das online-System auf der Homepage www.fh-dahme.de ist der Mietvertrag noch nicht geschlossen. Es handelt sich um ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss des Mietinteressenten. Der Vermieter hat zur Annahme des Angebots 48 Stunden Zeit. Bei Annahme ergeht eine Buchungsbestätigung per Mail oder Fax. Sollte innerhalb von 48 Stunden keine Buchungsbestätigung ergehen, ist der Mietinteressent an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
5.2. Wird zum Vertragsschluss ein schriftlicher Mietvertrag gewählt, übersendet der Vermieter 2 Exemplare an den Mietinteressenten, wovon ein von ihm unterschriebenes Exemplar an den Vermieter innerhalb von 8 Tagen zurück zu senden ist. Bei Annahme unterzeichnet der Vermieter den zurückgesandten und vom Mietinteressenten unterschriebenen Vertrag und schickt eine Kopie davon an den Mieter zurück. Damit ist der Mietvertrag zustande gekommen.
5.2 Geht die Anzahlung und/oder der Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist die Ferienunterkunft, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf der Vertragserfüllung bestehen.
§6 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung
6.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu gleichen Konditionen zu finden. Gelingt dies zu gleichen Konditionen oder sorgt der Mieter für einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurück.
6.2 Gelingt eine anderweitige Vermietung zu gleichen Konditionen nicht, werden je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung die nachfolgenden pauschalen Entschädigungen berechnet:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt |
15 % des Mietpreises |
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt |
25 % des Mietpreises |
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt |
50 % des Mietpreises |
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt |
80 % des Mietpreises |
Danach |
90 % des Mietpreises |
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
6.3 Im Hinblick auf die Rücktrittsfolgen wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6.4 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
§7 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§9 Müll und Endreinigung
9.1 Der
Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll durch
Nutzung der für die Ferienunterkunft bestimmten Mülltonnen oder
–container zu entsorgen. Im Rahmen der Einweisung in
die Ferienunterkunft bei Anreise, wird der Mieter vom Vermieter oder einem von
ihm Beauftragten darüber informiert.
9.2 Das Geschirr und Besteck ist im sauberen Zustand zu übergeben. Es reicht, wenn es bei Abreise in den Geschirrspüler gestellt und das Reinigungsprogramm gestartet wird. Das Ferienhaus ist frei von Müll wie beispielsweise Flaschen, Papier und sonstiger Abfall zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den die Kosten für die Beseitigung zu erstatten. Siehe Punkt 9.1.
§10 Obhutspflichten des Mieters
Der Mieter hat das Mietobjekt mitsamt Inventar pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung.
Jedwede Schäden, Mängel und Beanstandungen, die in der Ferienunterkunft bei Bezug der Ferienunterkunft vorgefunden werden, sind bis 12.00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages zu melden: Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige gilt die Vermutung, dass die Ferienunterkunft vertragsgerecht in einwandfreiem Zustand übergeben wurde und der Mieter die Schäden oder Mängel zu vertreten hat. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese unverzüglichen Meldung(en), so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Im und am Mietobjekt entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.
Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen. Das gilt auch für Umstellungen des Mobiliars und von elektronischen Geräten.
§11 Zusätzliche Vereinbarungen
11.1 Die
o.g. Vertragsparteien vereinbaren außerdem folgende Einzelheiten:
Die Ferienunterkunft darf nur mit der vom Vermieter bestätigten Personenzahl
belegt werden.
11.2 Die Ferienunterkunft wird nur zu Erholungs- und Urlaubszwecken überlassen. Eine Anmietung zu anderen Zwecken, wie beispielsweise zur Durchführung von festlichen Anlässen oder zur Nutzung für Partys ist nicht zulässig.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Gartenmöbel, Strandkorb am Hauptstand) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Mietdauer zur Verfügung stehen.
12.2 Die in den Grundrissen eingezeichnete Möblierung ist in Bezug auf die Anordnung im Raum unverbindlich. Auch der Austausch von nicht funktionierenden technischen Geräten und beschädigten Möbeln kann zu Abweichungen gegenüber den Fotos und Bildern im Internet oder in Prospekten führen.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.4 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
12.6 Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.7 Bei den Ferienunterkünften von Frau Wiebke Zink, handelt Frau Beate Schuster als Vermittlerin und Vertreterin für Frau Wiebke Zink.
§ 13
Alternative Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.